Ein Testamentsvollstrecker der sein Amt annimmt, hat die Pflicht entsprechend der Anordnungen des Erblassers den Willen des verstorbenen umzusetzen und den Nachlass zu verwalten sowie über Nachlassgegenstände zu verfügen.Der Testamentsvollstrecker als sogenannte Partei kraft Amtes und nicht als Vertreter der Erben eingesetzt.In vielen Fällen geht es um Immobilien, Fondsanlagen aber auch um Sachwerte.
Andreas Graf von Brühl hat im Rahmen seiner Tätigkeit als Auktionator im Auktionshaus von Brühl sowie durch sein Studium un der Tätigkeit in der Finanzbranche ein umfangreiches Wissen aufgebaut und ist darauf spezialisiert, Nachlässe im Auftrag seiner Auftraggeber oder als Testamentsvollstrecker abzuwickeln und den letzten Willen des Erblassers auszuführen. Aus der Erfahrung durch die Auflösung mehrerer hundert Nachlässe ist ein breites und tiefes Wissen entstanden um im Sinne des Erblassers das Maximum an Ertrag zu erwirtschaften.
Häufig zählen Menschen, Stiftungen oder Testamentsvollstrecker ( Rechtsanwälte, Steuerberater) zum Klientel und suchen die Hilfe von Graf Brühl auf.
Erbschaften sind meist komplex. Viele Aktenordner, eine oder mehrere Immobilien voll mit Sachwerten die verwertet oder entsorgt werden müssen.
Gerne unterstützen wir Sie als Testam