Die Tätigkeit eines vereidigten und bestellten öffentlichen Auktionators umfasst weit mehr, als die Teilnehmer einer Auktion während dieser mitbekommen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Die Tätigkeit eines vereidigten und bestellten öffentlichen Auktionators umfasst weit mehr, als die Teilnehmer einer Auktion während dieser mitbekommen. Denn der öffentlich bestellte und vereidigte Auktionator hat eine Menge weiterer Pflichten, die er erfüllen muss, aber auch weitreichende Rechte. Welche das sind und was die Tätigkeit ausmacht, zeigt der folgende Beitrag.
Ein leichter Schlag mit dem kleinen Hammer aus Holz und den drei Worten „und zum Dritten“ – so kennen viele Menschen den Auktionator, der am Pult auf diese Art und Weise das soeben abgeschlossene Geschäft besiegelt. Im klassischen Sinne ist der Beruf des bestellten und vereidigten Auktionators kein typischer Ausbildungsberuf. Dennoch bedeutet dies nicht, dass diesen Beruf einfach jeder Mensch ausüben kann. Bevor eine Tätigkeit als Auktionator angetreten werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Juristische oder natürliche Personen müssen bei der jeweiligen zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Durch diese Behörde wird nicht nur überprüft, ob der Antrag formal korrekt ist, sondern auch die Person des Antragstellers an sich. Mitsamt dem Antrag muss der Antragsteller nämlich auch ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, dem Gewerbezentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis mitsenden. Wenn bei der Überprüfung ungeordnete finanzielle Verhältnisse oder Vorstrafen zu Tage kommen, dann wird eine Lizenz als vereidigter Auktionator nicht ausgestellt werden.
Wenn allerdings keinerlei Versagungsgründe vorliegen, die gegen eine Ausübung des Berufs des vereidigten Auktionators sprechen, dann wird die nötige Erlaubnis für die Tätigkeit durch die Behörde in der Regel erteilt. Es gibt zwar keine anerkannte staatliche Ausbildung für den Beruf, dennoch bildet eine kaufmännische Ausbildung eine gute Ausgangslage, um den Beruf des Auktionators erfolgreich ausführen zu können.
Wenn es keine Ausschlusskriterien gibt, die gegen den Antrag sprechen, dann wird die Erlaubnis also antragsgemäß erteilt. Aus den folgenden Gründen kann die Erlaubnis unzuverlässigen oder unqualifizierten Antragstellern allerdings ebenfalls verweht werden:
– Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten
– Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit wegen einer Überschuldung oder Insolvenz oder weiteren ungeordneten finanziellen Verhältnissen
Im Rahmen einer Auktion hat ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator viele Pflichten und Rechte. Daher ist es außerordentlich begrüßenswert, dass es diese Kriterien gibt anhand derer geprüft wird, ob eine Person für diesen Job geeignet ist. Öffentlich bestellte Auktionatoren führen Auktionen durch, bei denen Vermögenswerte zwangsweise verwertet werden müssen, da es darüber eine öffentliche Anordnung gibt. Dies können beispielsweise eine Pfandversteigerung, eine Haushaltsauflösung oder eine Insolvenzversteigerung sein. Die öffentliche Bestellung ist dann behördlich angeordnet. Die Auktion aufgrund einer Haushaltsauflösung, einer Pfandversteigerung oder einer Insolvenzversteigerung darf nur nach der öffentliche Bestellung durch einen vereidigten Auktionator stattfinden.
Diese Befugnisse und Rechte hat ein verteidigter Auktionator mit erteilter Erlaubnis
Wenn die Erlaubnis entsprechend durch die Behörde erteilt wurde, ist es darüber hinaus ebenfalls notwendig, dass der Auktionator eine Gewerbeanmeldung vornimmt. Wenn schon vorher ein Gewerbe bestanden hat, dann muss die Anmeldung entweder zusätzlich vorgenommen werden oder die bestehende Anmeldung entsprechend erweitert werden. Erst nachdem diese Gewerbeanmeldung vorgenommen wurde, ist der Auktionator berechtigt, Auktionen abzuhalten und diese vorzubereiten. Im Paragrafen 34 in der Gewerbeordnung sind die damit verbundenen Pflichten und Rechte festgehalten, ebenso wie in der VerstV, der Versteigerungsverordnung.
Ein vereidigter Auktionator beziehungsweise ein vereidigter Versteigerer hat die Befugnis, wenn ein entsprechender schriftlicher Vertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber besteht, bei einer Präzenzversteigerrung Waren zu versteigern. Die Liste der Dinge, die Auktionatoren versteigern, ist lang. Hier gibt es kaum etwas, was es nicht gibt. Es können Einrichtungen von Unternehmen, Oldtimer-Fahrzeuge, Blumen, Rinder oder auch Fische und Kunstwerke versteigert werden. Wichtig ist, dass die vertragsrechtlich festgelegten Normen bei den Auktionen immer korrekt angewendet werden. Diese hat ein vereidigter Auktionator immer sorgfältig zu berücksichtigen – eben genau wie jeder andere Gewerbetreibende auch.
Ein beliebiges Vorgehen kann ein vereidigter Auktionator weder nach, während noch vor einer Auktion an den Tag legen. Natürlich ist ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung der Auktion vorhanden, allerdings müssen immer die Anforderungen, die in der VerstV festgelegt sind, strikt befolgt und eingehalten werden.
Die Tätigkeit des vereidigten Auktionators: Der Rahmen ist in der VerstV geregelt
Natürlich ist es einem vereidigten Auktionator erlaubt, seine Versteigerungen durchzuführen und entsprechend vorzubereiten. Allerdings gibt es strikte Vorschriften, an die er sich dabei halten muss. Eine Auktion darf von einem vereidigten Auktionator zum Beispiel niemals spontan abgehalten werden, sondern muss immer entsprechend vorbereitet werden. Die Basis der VerstV bilden die Grundlagen der Präsenzversteigerung. Für diese gilt die Verordnung natürlich auch. Gemäß der VerstV sind für die Tätigkeiten in Rahmen der Präsenzversteigerungen beispielsweise die folgenden Dinge festgeschrieben:
– Wenn eine Auktion geplant wird, muss dies mindestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin, an dem die Auktion stattfinden soll, bei der betreffenden Behörde angezeigt werden
– Darüber hinaus muss auch die zuständige örtliche IHK über den angesetzten Termin unterrichtet werden. Verkürzt werden kann die Frist von zwei Wochen nur in absoluten Ausnahmefällen
– Generell akzeptabel ist eine solche Verkürzung der Frist, wenn es um die Versteigerung von Ware geht, die verderblich ist
– Eine Anzeige ist nicht nötig, wenn forst- oder landwirtschaftliche Erzeugnisse versteigert werden
– Mit der Anzeige muss sowohl der Zeitpunkt als auch der Ort der geplanten Auktion genannt werden. Ebenfalls muss eine Angabe über die Waren, die versteigert werden erfolgen
– Handelt es sich um Verbrauchs- oder Neuware, dann muss auch der Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers genannt werden
Es besteht für den vereidigten Auktionator ebenfalls die Pflicht, ein Verzeichnis anzufertigen, indem er die Waren, die versteigert werden, auflistet. Falls es verlangt wird, muss dieses Verzeichnis der Behörde vorgelegt werden können. Innerhalb des Verzeichnisses muss jede einzelne Ware explizit gekennzeichnet und bezeichnet sein.
Wenn es um die Auktion an sich geht, muss der vereidigte Auktionator darüber hinaus die folgenden Dinge berücksichtigen:
– Bis auf wenige Ausnahmefälle müssen die Auktionen an Werktagen erfolgen
– Die Dauer der Auktion darf maximal sechs Tage betragen, wenn verderbliche Ware versteigert wird, kann es hier aber auch Ausnahmen geben
– Mindestens zwei Stunden, bevor die Auktion beginnt, muss der Auktionator den Interessenten und Bietern die Chance geben, die Auktionsgüter persönlich in Augenschein nehmen zu können
– Der Zuschlag darf erst dann erteilt werden, wenn das letzte Gebot dreimal durch den Auktionator wiederholt wurde
Der vereidigte Auktionator erfüllt nicht den klassischen Verkäuferjob
In den Köpfen vieler Menschen ist der Eindruck verankert, dass der Beruf des vereidigten Auktionators mit dem eines klassischen Verkäufers verglichen werden kann. Allerdings sind die flotten Sprüche, welche die Auktionatoren oft auf den Lippen haben, nur ein oberflächliches Zeichen ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus brauchen sie eine große Portion kaufmännisches Gespür und entsprechendes Know-How. Viele Verkäufer agieren auf Internetplattformen, die als eine Art des Online-Aktionshauses bekannt wurden, weshalb viele Menschen dieser Fehleinschätzung unterliegen. Allerdings können diese Web-Angebote keinesfalls mit der Tätigkeit eines klassischen vereidigten Auktionators oder seinen Auktionen gleichgesetzt werden. In der Regel ist es nämlich so, dass ausschließlich gebrauchte Artikel versteigert werden dürfen. Neben den Gegenständen werden durch den Auktionator im Auftrag von Insolvenzverwaltern, Gewerbetreibenden oder Privatpersonen auch Rechte oder Immobilien versteigert. Wenn Neuware aus einer Insolvenz versteigert wird, die ihrem eigentlichen Zweck nicht mehr dienen kann, handelt es sich um einen klassischen Ausnahmetatbestand.