Zwangsversteigerung Stuttgart: Wohnungsauflösung im Raum Stuttgart
Für das Thema Zwangsversteigerung Stuttgart ist jeweils das Amtsgericht des Bezirks in dem sich das zu versteigernde Objekt befindet, zuständig. Ein Auktionshaus wie Von Brühl ist nicht befugt und darf solche Versteigerungen, im Gegensatz zu Wohnungsauflösungen, nicht vornehmen. Während eine Wohnungsauflösung freiwillig geschieht, weil der frühere Bewohner beispielsweise auswandert und seinen Hausrat nicht mitnehmen will, geschieht eine Zwangsversteigerung bzw. eine Zwangsräumung nicht freiwillig. Diese dient dazu privatrechtliche Ansprüche des Gläubigers, z.B. einer Bank gegen den Schuldner durchzusetzen, wenn dieser nach wiederholter Aufforderung nicht zahlen kann oder bereits Insolvenz angemeldet hat. Um den Gläubiger zu befriedigen wird das unbewegliche Vermögen (also Immobilien und Grundstücke) des Schuldners durch einen Rechtspfleger versteigert, der Erlös geht an den Gläubiger. Termine von Zwangsversteigerungen finden Sie in Regionalzeitungen oder im Internet.
Während bei einer Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösung meist nur der Hausrat versteigert wird, wird bei einer Zwangsversteigerung die gesamte Immobilie mit Grundstück versteigert. Je nach Fall wird das Mobiliar mit dem Haus zusammen versteigert.
Die Gerichte arbeiten beim Thema Zwangsversteigerungen Stuttgart auch mit einem Experten zusammen, dieser Sachverständige schätzt dann den Wert der Immobilie ein. Generell gilt: Beim ersten Versteigerungstermin muss das höchste Gebot bei mehr als der Hälfte des eingeschätzten Wertes liegen, sonst wird kein Zuschlag stattgegeben. Dagegen können Gegenstände bei Haushaltsauflösungen durchaus für einen Preis deutlich unter dem eigentlichen Wert verkauft werden. Der Sonderfall der Nachlassversteigerung entsteht wenn ein Haushalt meist durch den Erben des verstorbenen Vorbesitzers aufgelöst wird, da der Erbe keine Verwendung für einen Großteil der Gegenstände und der Immobilie hat. Solche Nachlassversteigerungen werden ebenso wie Wohnungsauflösungen vom Aktionshaus Stuttgart Brühl veranstaltet.
Zwangsversteigerungen Stuttgart: Zwangsräumung
Eine weitere Form des Themas Zwangsversteigerungen Stuttgart stellt die Zwangsräumung da: Sie dient ebenfalls der Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Dabei ist dieser allerdings nicht Eigentümer der Immobilie, sondern der Mieter. Eine Zwangsräumung wird meist bei erheblichem Rückstand der Mietzahlungen veranlasst. Hierbei muss der Mieter bis zu einer bestimmten Frist die Wohnung räumen, tut er dies nicht, wird er von einem Gerichtsvollzieher aus der Wohnung ausgewiesen. Das zurückbleibende Mobiliar und Inventar der Wohnung wird eingelagert und kann vom ehemaligen Mieter innerhalb von zwei Monaten zurückverlangt werden. Tut er dies nicht kommt es zu einer Versteigerung: Diese wird allerdings durch den Gerichtsvollzieher und nicht von einem Auktionshaus durchgeführt.
Zwangsversteigerung Stuttgart – Auktionshaus von Brühl bietet Alternativen
Das Stuttgarter Auktionshaus Brühl bietet trotz häufiger Anfragen keine Auktionen im Bereich Zwangsversteigerung Stuttgart. Wenn Sie als Käufer jedoch günstig interessante Gegenstände erwerben möchten, dann sind unsere Live-Auktionen im Bereich Haushaltsauflösungen und Nachlassversteigerungen vielleicht eine bessere Option für Sie. Wir veranstalten diese Auktionen mehrmals im Monat direkt vor Ort bei den Verkäufern auf Nachfrage. Hier können Sie interessante Objekte wie beispielsweise Kunst, Schmuck, Uhren oder nützliche Haushaltsgegenstände direkt von den Verkäufern günstig erwerben. Auch wenn Sie selbst etwas verkaufen möchten, stellen Sie uns eine Anfrage über unser Formular oder rufen Sie uns an. Unser dynamisches, junges und qualifiziertes Team berät Sie gerne in allen Fragen bezüglich Ihrer zu verkaufenden Gegenstände und taxiert kostenlos deren Wert. Rufen Sie heute noch an und überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz – nicht nur im Bereich Zwangsversteigerung in Stuttgart.