Nachlassankauf
Das Auktionshaus von Brühl bietet Ihnen einen direkten Ankauf Ihres hochwertigen Nachlasses an. So sparen Sie sich Zeit und haben sofort bares Geld auf der Hand.
Sie erhalten beste Preise für gehobene Haushalte und Einzelstücke, wie z.B.:
– Kunstgegenstände (Gemälde, Plastiken, Fotografien, …)
– Antiquitäten und Kunsthandwerk (Vasen, Teppiche, Porzellan, …)
– Designer Möbel
– Militaria, Orden, Abzeichen (1. Und 2. Weltkrieg)
– Schmuck und Uhren
– Puppen und Porzellanfiguren
– alte Literatur
Natürlich können Sie sich aber auch für eine Auktion in unserem Haus entscheiden. Dafür fällt lediglich eine Verkaufsprovision an.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Entrümpelung und Entsorgung von nicht zu verwertenden Gegenständen.
Um Ihnen einen ersten Überblick geben zu können, senden Sie uns eine E-Mail mit Fotografien Ihrer zu verwertenden Gegenstände und gegeben Falls Zertifikate zu. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.
Unsere Leistungen in Bezug auf die Nachlassverwertung und Nachlassauflösung teilen sich in zwei Sparten auf:
Kernleistungen
Zu unseren Kernleistungen gehört eine kostenlose Besichtigung für eine erste Orientierung. Natürlich versprechen wir im Voraus sofort einen garantierten Festpreis. Wir unterstützen Sie in punkto Organisation bei allen Dingen, die dazugehören und begutachten und schätzen sämtliche Wertgegenstände auf Wunsch. Sofern Sie Unterstützung bei der kompletten Räumung von Haus oder Wohnung brauchen, stehen wir Ihnen zur Seite, wir entrümpeln auch Nebenräume. Die besprochenen Nachlassstücke werden von uns verwertet. Sämtliche Stücke, die entsorgt werden sollten werden von uns auf den Sperrmüll oder Sondermüll gebracht.
Was wir ankaufen:
• Spielzeug bis zum Jahr 1970
• Modelleisenbahnen
• Gemälde
• Bronzefiguren
• antike Möbel
• Militaria
• historische Andenken
• Uhren
• Silber und Gold
• Schmuck
• Münzen
• hochwertiges Porzellan
• Briefmarken
• Antiquitäten
• Wertvolle Kunst Gegenstände
Terminvereinbarung
Gerne überzeugen wir Sie davon, dass wir Sie bei Ihrer Nachlassverwertung und bei ihrer Nachlassauflösung als perfekter Partner unterstützen. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam sämtliche Vorgehensweisen und Details persönlich besprechen. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot zum Festpreis.
An die Arbeit gehen wir zuverlässig, seriös und diskret. Als Unternehmen Stark stehen wir Ihnen in jeder Situation zur Seite und können Ihnen höchste Kompetenz, sowie jahrelange Erfahrung entgegen. Sehr gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an, wir beraten Sie seriös und kompetent, so dass Ihnen viele Lasten von den Schultern genommen werden. Lassen Sie sich bei der Organisation von uns unterstützen.
Nachlassauflösung und Nachlassverwertung
Was ist der Nachlass?
Der Erbe ist die Bezeichnung für Verbindlichkeiten oder Vermögensrechte einer verstorbenen Person. Der Erbe geht an die Erben über. Gibt es kein Testament, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Erbrecht gehandelt und der Erbe kommt den nächsten Angehörigen zu.
Das Testament
Ein Testament kann beispielsweise Regeln, wenn der Erbe an eine einzelne Person vererbt werden sollte, welche nicht der Familie angehört oder wenn dieser an gemeinnützige Stiftungen gehen sollte. Trotzdem besteht ein so genannter Pflichtteilsanspruch an die erbberechtigten Familienmitglieder, wie zum Beispiel Ehegatte, Eltern oder Kinder.
Vererbliche Rechte und Ansprüche
Manche Rechte erlöschen mit dem Tod einer Person, andere Rechte wiederum werden auf die Erben übertragen. Vererblich sind beispielsweise vertragliche Ansprüche, Urheberrechte, Patentrechte und Vermögensrechte. Dazu zählen auch Ansprüche aus Unfallversicherungen oder Ablebensversicherungen oder Schmerzensgeldansprüche, bzw. Schadensersatzansprüche.
Übrigens können auch Schulden vererbt werden, wie zum Beispiel fällige Beiträge für Sozialversicherungen, Versicherungsprämien oder Steuerschulden. Deshalb gilt beim Antritt von einem Erbe größte Vorsicht, bevor eine Erbantrittserklärung unterzeichnet wird. Wurde keine Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall wird das Vermögen entweder an den Ehegatten oder an die nächsten Verwandten zugewiesen.
Die Auflösung und Verwertung des Nachlasses
Wenn ein geliebter Verwandter stirbt ist es eine große und wichtige Aufgabe den Erbe und den Hausrat aufzulösen und zu verwerten. Diese Aufgabe ist von den Hinterbliebenen zu bewältigen.
Wenn ein Familienangehöriger stirbt, bedeutet dies weit reichende Konsequenzen und Folgen nach dem Tod. Für die Hinterbliebenen heißt das nicht nur ein schwerer Verlust, sondern viel mehr. Die Erben haben nämlich vorrangig die Pflicht, die Wohnung samt Hausrat aufzulösen. Da fällt einiges an Organisation an, dazu gehört nicht nur die Beisetzung. Sofern es sich um bedürftige Familien handelt, werden die Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen. Ein Todesfall bedeutet meist auch gleichzeitig einen Erbfall. D.h., dass sich die Hinterbliebenen auch noch mit erbrechtlichen Dingen beschäftigen müssen, wenn es um den Erbe geht.
Somit wagen wir uns mit unseren Dienstleistungen an ein besonders sensibles Thema heran und bemühen uns mehrere Komponenten zusammenzufügen, um den besten Weg zu finden.
Der Begriff Auflösung und Verwertung eines Nachlasses
Die Nachlassauflösung und die Nachlassverwertung fassen zahlreiche Dienstleistungen zusammen. Diese befassen sich mit dem Erbe, bzw. mit dem Erbe von einem verstorbenen Menschen. Beispiele hierfür sind die Schätzung und Verwertung von Möbelstücken, die gut erhalten sind oder eine komplette Auflösung des Haushalts, sowie eine Entrümpelung.
Selbstverständlich steht den Hinterbliebenen die Möglichkeit offen, sich geliebte Erinnerungen und Stücke aus dem Erbe zu behalten, wenn dazu ein besonderer Bezug besteht. Wir sprechen Ihnen an dieser Stelle nochmal unser herzliches Beileid aus.
Wertgegenstände schätzen
Manchmal verbergen sich im Erbe von älteren Generationen, die versterben wahre Schätze (zB Schmuck, wertvolle Kunst), was man nicht vermuten würde. Unsere erste Besichtigung ist für Sie kostenlos. Bei dieser Besichtigung bieten wir Ihnen unseren Röntgenblick an, der zur genauen Identifikation von Gegenständen oder Möbelstücken hilft. Bei einem Erbe haben die Erben natürlich Vorrang. Deshalb bleibt die Entscheidung wie die Nachlassverwertung und Nachlassauflösung erfolgt bei Ihnen. Sie entscheiden auch, was entsorgt wird und was nicht. Während der gesamten Situation bleibt der Prozess völlig transparent. Wir setzen für unseren Einsatz im Voraus einen Festpreis fest. Hinterlassenschaften, die sich verwerten lassen mindern diesen Festpreis.
Totale Räumung
Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, in welcher die verstorbene Person gewohnt hat, darf keine Zeit verschwendet werden. Ansonsten entstehen eventuell über die nächsten Wochen unnötige Mietkosten. Deshalb liegt es bei Ihnen, den Mietvertrag so schnell wie möglich zu kündigen. Die Reaktion des Vermieters ist in den meisten Fällen freundlich. Manchmal wird sogar die dreimonatige Kündigungsfrist erlassen. Im Zuge der Nachlassverwertung und Nachlassauflösung sind wir bereit, Sie bei der Räumung der Wohnung zu unterstützen. Dadurch entsteht für Sie kein großer Zeitverlust für die spätere Übergabe der Wohnung.
Die Trauerbewältigung
Stirbt ein Angehöriger, so gehen zahlreiche Pflichten und Rechte an die Angehörigen über. Beispielsweise betrifft dies auch das Mietverhältnis. Die Nachlassauflösung einer Wohnung ist aber auch wichtig, um sich mit dem Tod des Angehörigen auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Trauerbewältigung bedeutet das ausräumen der Wohnung und die Haushaltsauflösung einen wichtigen Schritt. Dadurch kann der Tod der verstorbenen Person von den Hinterbliebenen besser verarbeitet werden. Eine Wohnungsauflösung bedeutet neben der Beerdigung einen Abschluss.
So Ferne es nicht eilt, empfehlen wir ebenfalls, sich mit der Wohnungsauflösung einige Tage Zeit zu lassen. Es ist immer ein schwerer Verlust, wenn ein geliebter Mensch stirbt. Die Konfrontation mit dem Tod ist bei der Wohnungsauflösung des Verstorbenen äußerst massiv. Dafür wird ein hohes Maß an innerer Stärke benötigt. Andererseits bedeutet die Wohnungsauflösung oft eine Art Heilung für die Angehörigen, wenn die Trauer dadurch verarbeitet werden kann.
In manchen Fällen gehört das Haus oder die Wohnung dem Verstorbenen und zählt quasi zum Nachlass. In diesem Fall ist keine große Eile für Sie geboten. Denken Sie nur darüber nach, ob die Immobilie übernommen wird oder ob sie diese lieber verkaufen wollen. Wenn Sie sich für den Verkauf der Immobilie entscheiden, verlängert sich unser Einsatz bei Bedarf. Zu unseren Serviceleistungen zählt nämlich auch der Immobilien Verkauf. In unserem Unternehmen beschäftigen wir einen hauseigenen Immobilienmakler. Er steht Ihnen dabei zur Seite, einen guten Preis für das Objekt zu erzielen und neue Besitzer dafür zu finden.