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Kunstwerke, Auktionhaus-News, Kunstwissen, Auktionswesen

Kulturschutzgesetz – ein Problem für Sammler und Händler?

Ab August 2016 tritt das Kulturschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Es soll illegalem Handel

entgegenwirken und kulturell wertvolle Objekte im Land behalten. Dies gilt besonders für Werke, die

älter als 75 Jahre sind und einen Sachwert von mindestens 300.000€ haben. Auch der Import wird

strenger, so muss für Werke, die aus dem Ausland importiert werden, die Herkunft bescheinigt

werden können. Diese Regel gilt selbst im EU-Raum.

Das Kulturschutzgesetz hat aber Hacken. Eine der wichtigsten Fragen ist: Wann ist ein Objekt

Kulturgut? Dafür gibt es bisher noch keine griffige Definition. Die Länder entscheiden frei, welche

Werke sie auf ihre Liste setzen. Die endgültige Entscheidungsgewalt trägt der Bund.

So wächst auch die Unsicherheit der Betroffenen. Museen befürchten, dass Kulturgüter anderer

Nationen aus ihrem Bestand verschwinden könnten, wie beispielsweise die Büste der Nofretete.

Unsicher ist auch, wie es mit ausländischen Museen aussieht, die bereits seit ihrer Gründung

herausragende deutsche Kunstwerke ausstellen. Der interkulturelle Aspekt ist ein wichtiger und

spannender Bestandteil von Museen. Sammler befürchten die Enteignung ihrer Werke und das

Exportverbot. Einige Sammler ziehen aus Angst vor diesen Konsequenzen Leihgaben an Museen

zurück, auf welche einige Museen angewiesen sind. Leihgaben an ausländische Museen werden mit

dem Gesetz erschwert. Es könnte auch zu Schwierigkeiten für Sammlern kommen, die in ein anderes

Land umziehen und ihre Kunstwerke mitnehmen möchten. Künstler fühlen sich in ihrem

Handlungsfreirum eingeschränkt. Günther Uecker beispielsweise möchte mit seiner Kunst Grenzen

überwinden, doch wie soll das mit der lokalen Eingrenzung möglich sein? Die Kunsthändler trifft es

im Endeffekt am härtesten. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde der Verkauf zu

angemessenen Preisen erschwert, nun kommt das Kulturschutzgesetz dazu. Die Bescheinigung der

Herkunft, das Exportverbot von Kulturgütern sowie die Unsicherheit der Sammler grenzen den

Spielraum der Händler stark ein.

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