Das Erbe: Das kommt auf Sie zu!
Ein geliebter Mensch ist verstorben und schon müssen Sie sich als Angehöriger mit komplizierten und lästigen Formalitäten beschäftigen. Vor allem eine bevorstehende Erbschaft läuft oft nicht reibungslos ab, sie kann zu Ungereimtheiten und Streitereien führen. Ein Erbe kann emotional belasten, ein anderes auch finanziell. Selbst wenn die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen sollten, müssen sie für die Bestattung aufkommen.
Mit diesen Punkten sollten Sie sich im Falle einer Erbschaft auseinandersetzen:
– Klärung der Erbfolge, Wer erbt was? Die Recherche nach einem Testament ist hier unerlässlich.
– Annahme oder Ablehnung der Erbschaft
– Eventuelle Beantragung eines Erbscheines
– Erbengemeinschaft und Aufteilung des Erbes
– Begleichung der Erbschaftssteuer und von Schulden des Erblassers
– Ist eine Sterbegeldversicherung vorhanden?
Klärung der Erbfolge, Wer erbt was? Die Recherche nach einem Testament ist hier unerlässlich.
Liegt ein Erbvertrag oder gültiges Testament des Verstorbenen oder Erblasser vor, so ist dieses für die Erbfolge maßgeblich. Der „letzte Wille“ muss für eine Rechtsgültigkeit nicht notariell beglaubigt sein, der Erblasser musste aber bei vollständiger geistiger Gesundheit einige formale Bedingungen erfolgen. Für Nachforschungen von Notaren und Nachlassgerichten gibt es in Deutschland mittlerweile ein digitales Testamentsregister.
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn sich kein Testament findet. Zu beachten ist jedoch, dass den nächsten Angehörigen in beinahe jedem Fall ein sogenannter Pflichtteil zusteht, egal was das Testament festlegt. Demnach kann praktisch niemand gänzlich „enterbt“ werden.
Thema gesetzliche Erbfolge
Das deutsche Erbschaftsrecht existiert in relativ komplexer Form und unterscheidet Erben unterschiedlicher „Ordnungen“, die nacheinander bedacht werden, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat. Innerhalb jeder Ordnung besteht eine Hierarchie, wobei die nächsten Angehörigen ihre jeweiligen Nachkommen von der Erbfolge ausschließen.
- Ordnung: Ehepartner, entsprechende Kinder; falls nicht vorhanden Enkel, Urenkel etc.
- Ordnung: Eltern; falls nicht vorhanden nacheinander Geschwister, Nichten, Neffen etc.
- Ordnung: Großeltern; falls nicht vorhanden nacheinander Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen etc.
- Ordnung: Urgroßeltern; falls nicht vorhanden nacheinander Großonkel, Großtanten etc.
Im gegebenen Falle, dass der Ehepartner noch lebt genießt dieser in rechtlicher Hinsicht eine besondere Stellung. Er erbt, sofern es noch weitere Erben erster Ordnung gibt) ein Viertel der „Erbmasse“. Führten die Eheleute eine sogenannte Zugewinngemeinschaft (s.u.), erhöht sich der Anteil des Ehepartners auf die Hälfte. Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein, stellt das Gericht alle notwendigen Nachforschungen an und ermittelt die Erben.
Exkurs Zugewinngemeinschaft
All diejenigen, die ohne Ehevertrag heiraten, leben rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet weiterhin getrennte, selbstverwaltete Vermögen. Dass das Vermögen eines Ehepartners auch ohne Ehevertrag auf beide Partner übergeht, stellt einen Irrtum dar. An den Vermögensverhältnissen ändert sich erst einmal nichts. Wenn der Partner kein Vermögen sondern Schulden mit in die Ehe bringt, haftet der Ehepartner nicht dafür. Es erfolgt somit keine Übernahme von Schulden. Erbt oder kauft ein Ehepartner während der Ehe etwas, wird er ohne Ehevetrag zum alleinigen Eigentümer. Es erfolgt kein Vermögenserwerb während der Ehe und es werden nicht etwa beide Eheleute gemeinsam Eigentümer eines Hauses.
Wer braucht einen Erbschein?
Der Erbschein weist als amtliches Dokument nach, welchen Personen welcher Erbteil zusteht. Hinterließ der Verstorbene Immobilien, muss ein Erbschein angefordert werden, denn der Grundbucheintrag muss entsprechend den neuen Besitzverhältnissen geändert werden.
Es gibt allerdings zwei Bedingungen, unter denen der kostenpflichtige Erbschein verzichtbar ist:
– Der Nachlass enthält keine Immobilien.
– Es liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor.
Sie als potenzieller Erbe können einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen – das Dokument wird auch für Erbengemeinschaften ausgestellt.
Achtung: Um sich bei einer Bank als Erbe zu legitimieren muss oft ein Erbschein vorgewiesen werden, manchmal reicht auch ein notarielles Testament. So erlangen Sie dann Zugriff auf das Konto des Erblassers.
Ein ungewolltes Erbe ausschlagen, ein Erbe mit Schulden ausschlagen
Die Erbschaft eines verstorbenen Menschen umfasst das gesamte Vermögen desselben, einschließlich Geld, Sparkonten und Wertgegenständen – aber auch Schulden sind in der Erbschaft mitinbegriffen. Wenn die Schulden die vorhandenen Werte übersteigen, entscheiden sich viele Menschen, das Erbe auszuschlagen.
Besteht der Fall, dass Sie ein Erbe nicht annehmen wollen, muss das Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen informiert werden. Sie verzichten jedoch zugleich auch auf alle Ansprüche, auch auf den Pflichtteil. Wird die sechswöchige Frist versäumt, muss für sämtliche Verpflichtungen des Verstorbenen aufgekommen werden. Dafür haften Sie sogar mit Ihrem eigenen Vermögen.
Erbe ausgeschlagen – Wer zahlt nun die Beerdigung?
Die Kosten einer Beisetzung tragen in aller Regel die Erben und da in Deutschland jeder Verstorbene das Recht auf eine würdige Beisetzung hat entstehen in der Regel nicht ganz niedrige Kosten. Auch ein ausdrücklicher Erbverzicht schützt nicht vor Beerdigungskosten. Es gibt eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Verpflichtung: Ist der Erbe wie der Verstorbene mittellos, kann er eine Sozialbestattung beantragen, die Kosten übernimmt das Sozialamt. Die Beerdigung fällt dann sehr vermutlich anspruchsloser aus als normal.
Vorsorgen können Sie indem Sie eine leistungsfähige Sterbeversicherung abschließen. Diese deckt alle Beerdigungskosten und schützt die Erben vor finanziellen Engpässen.
Das Wichtigste zur Erbschaftssteuer
Jeder der ein Erbe antritt, muss die Erbschaftssteuer zahlen. Dabei kann das Erbe Geld, ein Unternehmen oder eine Immobilie umfassen. Bei der Berechnung der genauen Steuer kommt es auf die Höhe des Erbes und den Verwandtschaftsgrad an. Es gibt einen bestimmten Freibetrag, bis zu dem keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird zusammen mit der Schenkungssteuer geregelt.
Erbschaftssteuer Freibetrag
Beim Antritt eines Erbes gelten bestimmte Steuerfreibeträge sowie die entsprechende Erbschaftssteuerklasse, nach der sich der Erbschaftsteuersatz richtet.
– Für Ehepartner und Lebenspartner 500.000 Euro
– Für Kinder 400.000 Euro
– Für Enkelkinder 200.000 Euro
– Für Eltern und Großeltern 100.000 Euro
– Für andere Erben 20.000 Euro
Erbengemeinschaften
Häufig existiert der Fall, dass mehrere Menschen mit gleichen Rechten erben, zum Beispiel weil der Verstorbene mehrere Kinder hatte. Die Erben bilden automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft, die nur einvernehmlich über das geerbte Vermögen entscheiden kann. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Einmütigkeit unter Erben selten von Dauer ist. In vielen Fällen muss sich deshalb über die Auszahlung des Nachlasses auseinandergesetzt werden. Im Normalfall hilft Ihnen hier ein Notar weiter, er setzt einen Vertrag auf, der entscheidet, welcher Erbe welchen Teil erhalten soll.