Stand: Mai 2026
Hinweis zur rechtlichen und steuerlichen Einordnung:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir sind kein Anwalts- oder Steuerberatungsbüro und ersetzen keine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachleute.
Die dargestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und praxisnah aufbereitet, können jedoch eine persönliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext – wie bei Erbfällen mit Bezug zu Frankreich und Deutschland – können rechtliche und steuerliche Konsequenzen je nach Situation erheblich variieren.
Vor Entscheidungen mit rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen empfehlen wir daher ausdrücklich, eine qualifizierte deutsch-französische Kanzlei oder einen Steuerberater mit entsprechender Expertise einzubeziehen.
Inhaltsverzeichnis

Ein Brief mit französischem Briefkopf. Ein Notar in Avignon, Cannes oder Straßburg, dessen Name man noch nie gehört hat. Eine Immobilie in Bandol, ein Landhaus im Luberon, eine Wohnung in Mulhouse — und dazu der Hinweis, dass man jetzt Erbe ist. Ab diesem Moment laufen Fristen. Französische Fristen. Mit deutschen Erbrechtsregeln, an die man sich vielleicht noch dunkel erinnert, hat das, was jetzt kommt, deutlich weniger zu tun, als man glaubt.
Frankreich war für eine ganze Generation deutscher Käufer das Sehnsuchtsziel. Die Provence, die Côte d’Azur, das Elsass — über Jahrzehnte wurden dort Ferienhäuser, Stadtwohnungen und Landgüter erworben. Heute liegt eine erhebliche Zahl dieser Immobilien in der Hand deutscher Eigentümer, die das Rentenalter erreicht haben oder bereits verstorben sind. Wer erbt, erbt fast immer mehr als nur ein Haus: möbliertes Inventar über Jahrzehnte hinweg gewachsen, Gemälde, Antiquitäten, Bücher, vielleicht Schmuck oder eine Weinsammlung. Und mit dem Erbe kommen Fragen, auf die niemand sofort eine Antwort hat.
Dieser Ratgeber führt Sie durch die gesamte Strecke. Vom ersten Notarbrief bis zur Frage, was mit dem Mobiliar in der Villa geschieht — und zwar nicht nur juristisch und steuerlich, sondern auch ganz praktisch. Welche Stücke nach Deutschland kommen sollten, welche besser in Frankreich verkauft werden, und warum Ihre Wahl an dieser Stelle den Erlös um einen sechsstelligen Betrag verändern kann.
Welches Recht gilt?
Bevor irgendetwas anderes geklärt werden kann, steht eine Frage am Anfang jeder grenzüberschreitenden Erbschaft: Nach welchem Recht wird der Nachlass abgewickelt?
Seit dem 17. August 2015 gilt in der gesamten EU (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012. Sie hat eine einfache, aber folgenreiche Grundregel: Anwendbar ist das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz auf dem Papier — sondern der Ort, an dem das Leben tatsächlich stattfand.
Für den deutschen Rentner, der seit zwölf Jahren in der Provence lebt, gilt damit französisches Erbrecht. Für die Lehrerin aus Tübingen, die in Konstanz wohnt und ein Ferienhaus in der Bretagne besitzt, gilt deutsches Erbrecht für den Nachlass — auch für das französische Haus.
Eine Rechtswahl ist möglich. Wer es noch zu Lebzeiten in einem Testament festlegt, kann sich für das Recht seiner Staatsangehörigkeit entscheiden. Ein Deutscher, der in Nizza lebt, kann also bestimmen, dass nach seinem Tod deutsches Erbrecht angewendet wird. Diese Wahl muss klar und schriftlich erfolgen — wer sie versäumt, dem werden die Spielregeln vorgegeben.
Doch hier kommt der Punkt, der vielen Erben nicht klar ist:
Selbst wenn deutsches Erbrecht gilt, gilt für die Immobilie in Frankreich französisches Steuerrecht.
Das nennt sich Belegenheitsprinzip. Eine Immobilie wird dort besteuert, wo sie liegt — unabhängig vom Erbrecht und unabhängig vom Wohnsitz des Erben oder Erblassers. Wer aus Hamburg ein Haus an der Atlantikküste erbt, zahlt französische Erbschaftssteuer auf dieses Haus. Punkt. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen sorgt dafür, dass keine doppelte Steuerlast entsteht (dazu gleich mehr). Aber die französische Steuer fällt an. Und sie fällt nach französischen Regeln an, mit französischen Freibeträgen, die deutlich unter den deutschen liegen, und Steuersätzen, die in den oberen Stufen deutlich darüber liegen. Für viele deutsche Erben ist das die eigentliche Überraschung.
Damit ist die erste Weichenstellung getroffen. Die zweite folgt sofort.
Réserve héréditaire: Warum Sie in Frankreich Ihre Kinder nicht enterben können
Wer mit deutschem Pflichtteilsdenken nach Frankreich blickt, unterschätzt fast immer den Unterschied. Im deutschen Recht ist der Pflichtteil ein Geldanspruch der Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. Man kann seine Kinder im Testament enterben — sie behalten einen reinen Zahlungsanspruch.
In Frankreich ist das anders. Die réserve héréditaire ist ein echtes Erbrecht. Pflichtteilsberechtigte werden mit dem Tod direkt Miteigentümer am Nachlass. Eine Enterbung der Kinder, wie das deutsche Recht sie kennt, ist deshalb in der Praxis kaum möglich — gestaltbar ist nur, wer welchen Anteil bekommt, nicht ob die Kinder überhaupt etwas bekommen.
Die Quoten sind im Code Civil festgelegt und richten sich nach der Zahl der Kinder:
- Ein Kind: Pflichtteil = ein Halb des Nachlasses
- Zwei Kinder: Pflichtteil = zwei Drittel des Nachlasses
- Drei oder mehr Kinder: Pflichtteil = drei Viertel des Nachlasses
Der frei verfügbare Teil — die quotité disponible — schrumpft entsprechend. Bei drei Kindern bleibt also nur ein Viertel des Vermögens für freie testamentarische Verfügungen übrig. Über diese quotité disponible und über besondere Ehegattenmodelle (etwa die donation entre époux mit Wahlrecht zwischen Nießbrauch und Eigentumsquote) bleibt durchaus Gestaltungsraum — er bewegt sich nur innerhalb der durch die réserve gezogenen Grenzen, nicht über sie hinaus.
Die Stellung des überlebenden Ehegatten ist juristisch komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt. Ein eigener Pflichtteil im engeren Sinne steht ihm nur zu, wenn keine Kinder vorhanden sind — dann beträgt er ein Viertel. Sobald Kinder vorhanden sind, ist der Ehegatte nicht réservataire, hat aber gesetzliche Erb- und Nutzungsrechte: Insbesondere kann er bei gemeinsamen Kindern zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass und dem Eigentum an einem Viertel wählen (Art. 757 Code Civil). Das ist eine der wichtigsten Stellgrößen in der deutsch-französischen Nachlassplanung — und wird gerade in Patchworkkonstellationen häufig falsch eingeschätzt.
Konkret hat das französische Pflichtteilsrecht zwei Konsequenzen, die fast immer überraschen.
Erstens: Schenkungen zu Lebzeiten verschwinden im Pflichtteilsrecht nicht. Bei der Berechnung der réserve werden sie zeitlich unbegrenzt berücksichtigt — eine Schenkung von vor zwanzig Jahren fließt vollständig in die Pflichtteilsberechnung ein. Im deutschen Recht greift hier die Zehn-Jahres-Frist; in Frankreich gibt es diese Frist für die Pflichtteilsberechnung nicht. (Steuerlich ist die Sache anders — für die Schenkungssteuer gilt eine Frist von 15 Jahren, in der sich Freibeträge erneut nutzen lassen. Diese beiden Fristen werden in der Praxis häufig verwechselt.)
Zweitens: Ein Verzicht auf den Pflichtteil ist möglich, aber formal streng geregelt. Seit der französischen Erbrechtsreform von 2006 gibt es die renonciation anticipée à l’action en réduction (RAAR) — den vorab erklärten Verzicht auf die Herabsetzungsklage. Sie muss vor zwei Notaren beurkundet werden, der Verzichtende muss volljährig sein, und der Verzicht muss eindeutig bezeichnen, zu wessen Gunsten und bezogen auf welche Verfügung er erfolgt. Was im deutschen Recht ein vergleichsweise einfacher notarieller Akt ist, läuft in Frankreich über ein formal anspruchsvolles Verfahren. Möglich — aber nicht beiläufig.
Wer den Pflichtteil verletzt sieht, kann eine action en réduction erheben — eine Herabsetzungsklage. Die Frist beträgt fünf Jahre ab dem Todesfall, bei späterer Kenntnis maximal zehn Jahre. Die jüngere französische Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Bewertungsfrage befasst — etwa damit, wie der Pflichtteil zu berechnen ist, wenn eine Nachlassimmobilie erst nach dem Tod verkauft wird. Das Feld bleibt juristisch beweglich und sollte bei höherwertigen Nachlässen anwaltlich begleitet werden.
Was bedeutet das für Sie als Erbe?
Wenn Sie zur Erbengemeinschaft gehören und es weitere Pflichtteilsberechtigte gibt, sind alle gemeinsam Eigentümer der Immobilie und ihres Inventars. Sie können nicht einfach allein entscheiden. Die Verteilung des Nachlasses, die Frage, ob verkauft oder behalten wird, die Bewertung des Hausrats — alles muss gemeinsam erfolgen. Daraus entstehen die typischen Erbengemeinschaftskonflikte. Mit einer klaren, neutralen Inventarbewertung lassen sich viele dieser Konflikte vor Beginn entschärfen.
Erbschaftssteuer Frankreich: Was wirklich auf Sie zukommt
Die französische Erbschaftssteuer ist in ihrer Logik einfach: progressiver Stufentarif nach Art. 777 ff. des Code Général des Impôts, Steuersätze und Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis gestaffelt. In der praktischen Anwendung ist sie für deutsche Erben fast immer eine Überraschung — weil die Freibeträge deutlich unter den deutschen liegen und die Sätze deutlich darüber.
Freibeträge in Frankreich
| Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag Frankreich | Freibetrag Deutschland (Vergleich) |
|---|---|---|
| Ehegatte / PACS-Partner | vollständige Befreiung | 500.000 € |
| Kinder | 100.000 € pro Elternteil und Kind | 400.000 € pro Elternteil und Kind |
| Eltern | 100.000 € | 100.000 € |
| Großeltern | 100.000 € | 100.000 € (Steuerklasse I) |
| Enkel / Urenkel | 1.594 € | 200.000 € |
| Geschwister | 15.932 € | 20.000 € |
| Nichten / Neffen | 7.967 € | 20.000 € |
| Sonstige Erben | 1.594 € | 20.000 € |
(Quellen: Art. 777 ff. CGI; bow.legal; Anwaltskanzlei Frankreich; ndeex.de. Deutsche Werte: § 16 ErbStG.)
Ein zusätzlicher Freibetrag von 159.325 € steht Erben mit anerkannter Behinderung zu. Enkel oder Nichten und Neffen können in den Freibetrag von 100.000 € bzw. 15.932 € aufrücken, wenn ihre eigenen Eltern vorverstorben sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Steuersätze in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel)
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuersatz |
|---|---|
| bis 8.072 € | 5 % |
| 8.072 € – 12.109 € | 10 % |
| 12.109 € – 15.932 € | 15 % |
| 15.932 € – 552.325 € | 20 % |
| 552.325 € – 902.838 € | 30 % |
| 902.838 € – 1.805.677 € | 40 % |
| ab 1.805.677 € | 45 % |
Für Geschwister gelten 35 % bis 24.430 €, darüber 45 %. Verwandte bis zum vierten Grad werden pauschal mit 55 % besteuert. Alle übrigen — also auch nicht verwandte Personen, Lebensgefährten ohne PACS und Stiefkinder — fallen unter den pauschalen Satz von 60 %.
Stiefkinder: In Deutschland wie leibliche Kinder behandelt (Steuerklasse I, 400.000 € Freibetrag). In Frankreich wie Fremde. Wer Patchworkfamilie und Frankreich-Immobilie zusammen hat, sollte das wissen, bevor das Testament steht.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Stellen wir uns ein Haus an der Côte d’Azur vor, Verkehrswert 1.000.000 €. Es geht an zwei Kinder zu gleichen Teilen.
Jedes Kind erbt 500.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 100.000 € verbleiben 400.000 € steuerpflichtiger Erwerb pro Kind. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
- Erste 8.072 € × 5 % = 403,60 €
- Weitere 4.037 € × 10 % = 403,70 €
- Weitere 3.823 € × 15 % = 573,45 €
- Verbleibende 384.068 € × 20 % = 76.813,60 €
Steuer pro Kind: 78.194,35 €. Gesamtbelastung: rund 156.400 €.
Bei einem Haus von 1,5 Millionen Euro an dieselben zwei Kinder steigt die Belastung bereits in dreistellige Tausenderbeträge pro Person — weil dann auch die 30-Prozent-Stufe greift. Wer die Immobilie verkaufen muss, um die Steuer zu zahlen, ist nicht selten; und wer sie zu schnell verkauft, verliert oft noch einmal Wert.
Wichtige Bewertungsregeln
Immobilien werden zum Verkehrswert (valeur vénale) zum Todeszeitpunkt bewertet. War die Immobilie der Hauptwohnsitz des Erblassers und wird sie weiterhin vom überlebenden Ehepartner, PACS-Partner oder minderjährigen Kindern bewohnt, gibt es einen Abschlag von 20 Prozent.
Der Hausrat wird grundsätzlich pauschal mit 5 Prozent des übrigen Nachlasswerts angesetzt. Das ist auf den ersten Blick eine bequeme Lösung — und auf den zweiten Blick oft eine teure. Wenn das Inventar tatsächlich weniger wert ist als die Pauschale, kann durch ein notariell beurkundetes Inventar (erstellt durch einen commissaire-priseur, einen vereidigten Wertschätzer) ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Bei einer Villa mit Verkehrswert von 2 Millionen Euro spart das im Zweifel mehrere zehntausend Euro Steuer.
Dieser Punkt wird in fast keinem juristischen Ratgeber substanziell behandelt. Er gehört zu denen, die in der Praxis am häufigsten den entscheidenden Unterschied machen.
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Frankreich
Zwischen Deutschland und Frankreich besteht seit dem 3. April 2009 ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich speziell auf Erbschafts- und Schenkungssteuern bezieht (Rechtsgrundlage: Abkommen vom 12. Oktober 2006, Bundesfinanzministerium). Es verhindert nicht, dass beide Länder besteuern können — aber es sorgt dafür, dass die Belastung nicht doppelt entsteht.
Das Abkommen weist das Besteuerungsrecht nicht pauschal einem Staat zu, sondern unterscheidet nach Vermögensart. Für unbewegliches Vermögen — also auch für Immobilien — hat der Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht (Belegenheitsprinzip). Eine Immobilie in Frankreich wird folglich auch dann in Frankreich besteuert, wenn der Erblasser zuletzt in Deutschland lebte. Daneben hat der Wohnsitzstaat des Erblassers ein weitergehendes Besteuerungsrecht auf den Gesamtnachlass.
Aus diesen parallelen Besteuerungsrechten kann eine Doppelbesteuerung entstehen. Sie wird durch Anrechnung vermieden: Die im jeweils anderen Land gezahlte Steuer wird auf die eigene angerechnet, allerdings nur bis zum sogenannten Anrechnungshöchstbetrag — also bis zu der Steuer, die der anrechnende Staat selbst auf diesen Vermögensteil erheben würde.
In der Praxis bedeutet das für den klassischen Fall — deutscher Erbe, deutscher Wohnsitz, französische Immobilie — meistens: die französische Erbschaftssteuer wird zuerst gezahlt; die deutsche Erbschaftssteuer wird auf den Wert der Immobilie ebenfalls berechnet, anschließend wird die französische Steuer angerechnet. Wegen der höheren französischen Sätze in den oberen Stufen und der niedrigeren Freibeträge bleibt häufig kein deutscher Steuerbetrag mehr übrig — die französische Steuer übersteigt die deutsche.
Wer eine Frankreich-Immobilie in der Familie hat, sollte das frühzeitig durchrechnen. Der Gestaltungsspielraum (Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt, SCI-Struktur, gestaffelte Übertragungen alle 15 Jahre) ist erheblich — aber er funktioniert nur, wenn man ihn vor dem Erbfall nutzt, nicht danach.
Der französische Notar: Mehr als nur Beurkundung
In Deutschland ist das Nachlassgericht zuständig. In Frankreich übernimmt der Notar diese Rolle. Bei einem Erbfall mit Immobilie ist seine Mitwirkung zwingend — keine Eintragung im französischen Grundbuch ohne notarielle Urkunde.
Der Notar erledigt eine Reihe von Aufgaben, die in Deutschland auf mehrere Stellen verteilt sind:
- Er stellt den acte de notoriété aus — vergleichbar mit dem deutschen Erbschein, eine notarielle Offenkundigkeitsbescheinigung über die Erbfolge.
- Er erstellt die attestation immobilière — die Urkunde, mit der das Immobilieneigentum auf die Erben übergeht und im service de publicité foncière eingetragen wird.
- Er erstellt die französische Erbschaftssteuererklärung und reicht sie beim Finanzamt ein.
- Er stellt bei grenzüberschreitenden Erbfällen das Europäische Nachlasszeugnis aus, mit dem Sie Ihre Erbenstellung auch außerhalb Frankreichs nachweisen können.
- Er kontaktiert die französischen Banken über das zentrale Kontenregister FICOBA und ermittelt Vermögenswerte.
- Er kümmert sich gegebenenfalls um den Teilungsvertrag (acte de partage) zwischen den Miterben.
Die Notarkosten in Frankreich sind staatlich reguliert. Ein Teil ist als prozentuale, degressive Gebühr (émoluments proportionnels) ausgestaltet, ein Teil als fixe Gebühr. Bei der attestation immobilière fallen außerdem Eintragungsgebühren an, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientieren. Die Summe kann bei höheren Werten schnell vier- bis fünfstellig werden — sollte aber im Verhältnis zum Immobilienwert nicht überraschen.
Eine wichtige Fristnotiz: Die französische Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall abgegeben werden, wenn der Erblasser in Frankreich verstorben ist. Lebte er im Ausland und ist dort verstorben, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate. Versäumte Fristen führen zu Säumniszuschlägen und Verzugszinsen — anders als in Deutschland gibt es hier kaum Toleranz.
Wer keinen deutschsprachigen Notar findet, was außerhalb der Côte d’Azur und Paris regelmäßig der Fall ist, sollte einen deutsch-französischen Anwalt einschalten, der mit dem Notar kommuniziert. Allein die Übersetzung der Urkunden und die Koordination zwischen deutschem Nachlassgericht (für das ENZ) und französischem Notar ist eine Aufgabe, die ohne juristische Begleitung selten gelingt.
Der weiße Fleck: Das Inventar der Immobilie

An dieser Stelle endet, was die meisten Ratgeber zum Thema schreiben. Sie haben die Rechtsfragen geklärt, die Steuer ausgerechnet, den Notar erwähnt. Und sie hören auf, bevor die Frage beantwortet ist, die in den meisten Erbfällen die größere ist: Was passiert mit dem, was in der Immobilie steht?
Eine deutsche Familie hat zwischen 1985 und 2020 fünfunddreißig Jahre lang ein Haus in der Provence bewohnt. Da steht eine handgeschnitzte Anrichte aus dem Antiquitätenhandel in Aix. Im Wohnzimmer hängen drei Landschaftsbilder, zwei davon signiert, eines unsigniert. Die Bibliothek umfasst etwa 800 Bände, darunter einige Erstausgaben aus den 1920er-Jahren. Im Keller liegt eine Weinsammlung aus dreißig Jahrgängen. Auf dem Sekretär liegt eine Taschenuhr aus dem Nachlass des Großvaters. Und im Schlafzimmer eine kleine Bronze, von der niemand mehr weiß, von wem sie ist.
Was machen Sie damit?
Drei Wege bieten sich an. Und jeder hat ganz unterschiedliche steuerliche, logistische und wirtschaftliche Konsequenzen.
Der falsche Reflex: Schnellverkauf vor Ort
Der erste Impuls vieler Erben ist, das Inventar mit der Immobilie zu verkaufen — möbliert verkaufen lassen, der Käufer übernimmt alles. Klingt einfach. In den meisten Fällen ist es die teuerste Variante.
Käufer von Frankreich-Immobilien zahlen den Möbeln gegenüber so gut wie keinen Aufpreis. Ein Sekretär aus dem späten 19. Jahrhundert, der bei einer richtigen Auktion zwischen 1.800 und 2.800 Euro erzielen würde, geht beim möblierten Hausverkauf für 200 Euro mit oder wird „im Preis enthalten“ gelassen — und damit faktisch verschenkt. Was an Antiquitäten, Kunst oder Schmuck im Inventar steckt, wird beim Bündelverkauf systematisch unter Wert abgegeben.
Der zweite Reflex — alles vor Ort an einen lokalen Antiquitätenhändler zu verkaufen — funktioniert in vielen französischen Regionen wirtschaftlich nicht besser. Provinzielle Antiquitätenhändler kaufen bewusst weit unter Wert, weil sie das Wiederverkaufsrisiko allein tragen und keinen schnellen Bietermarkt aktivieren können. Das gleiche Stück, das in einer Provinzgalerie für 400 Euro angekauft wird, erzielt in einer spezialisierten Auktion 2.200 Euro Zuschlag. Der Unterschied ist nicht der Markt — der Unterschied ist die Marktstruktur.
Was die 5-Prozent-Pauschale wirklich bedeutet
Steuerrechtlich kommt hinzu: Die pauschale Hausratbewertung von 5 Prozent des übrigen Nachlasswerts gilt als Standardansatz für die französische Erbschaftssteuer. Bei einer Immobilie von 1,2 Millionen Euro ergibt das 60.000 € Hausratswert, die zur Steuer hinzukommen.
Das ist in der Praxis nicht selten zu hoch. Wenn das Inventar tatsächlich nur 25.000 Euro wert ist, wird durch die Pauschale also der doppelte Wert versteuert. Andersherum: Wenn das Inventar deutlich höherwertig ist — Antiquitäten, gerahmte Kunst, Schmuck, Sammlungen — kann die Pauschale auch zu niedrig sein, mit dem Risiko späterer Korrektur durch die Finanzbehörden.
In beiden Fällen ist ein notariell beurkundetes Inventar mit nachvollziehbarer Wertermittlung der sicherere und meistens günstigere Weg. Es entspricht dem, was in Frankreich der commissaire-priseur leistet. In der praktischen Abwicklung deutsch-französischer Erbfälle wird genau diese Bewertung zunehmend von deutschen Auktionshäusern übernommen, die die Stücke ohnehin einliefern und über die Auktion realisieren werden.
Was häufig falsch eingeschätzt wird
Bei Frankreich-Inventaren gibt es vier Kategorien, die regelmäßig unter Wert verkauft oder weggeschenkt werden — und die bei richtiger Bewertung und Auktion erheblich höhere Erlöse erzielen:
Antike Möbel des 18. und 19. Jahrhunderts. Französische Provinzmöbel — Buffets, Kommoden, Vitrinen, Bauernschränke — haben in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland eine erneute Marktbelebung erlebt. Stücke, die in Frankreich als überholt gelten, finden in Deutschland anspruchsvolle Käufer.
Gerahmte Kunst aus Privatsammlungen. Gerade Ferienhauseigentümer haben oft über Jahrzehnte Werke regionaler Maler gesammelt, dazu Lithografien, Drucke und Originale aus dem Marché aux Puces. Die Hälfte hat keinen nennenswerten Wert. Die andere Hälfte hat einen erheblichen — und ohne fachgerechte Begutachtung erkennt man die Trennlinie nicht.
Schmuck und Uhren. Aus mehreren Generationen angesammelt, häufig in Schreibtischschubladen und Schmuckkästchen, kaum dokumentiert. Selbst erfahrene Erben unterschätzen den Anteil an Stücken mit substanziellem Materialwert plus Sammlerprämie.
Spezialsammlungen. Bücher, Weine, Münzen, Briefmarken, Modelleisenbahnen, Designermöbel des 20. Jahrhunderts, Vintage-Spielzeug. Diese Sammlungen erreichen ihren wahren Wert nur bei spezialisierten Bietern — die in einer lokalen Räumung nicht anwesend sind.
Wer hier ohne Bewertung verkauft, hinterlässt regelmäßig fünf- bis sechsstellige Beträge auf dem Tisch. Das ist keine theoretische Aussage — das ist der Erfahrungswert aus jeder Erbschaft, in der das Inventar nachträglich professionell bewertet wurde.
Premium-Regionen: Côte d’Azur, Provence, Elsass

Deutsche Ferienimmobilien in Frankreich konzentrieren sich auf wenige Regionen. Jede hat eigene Eigenheiten — sowohl bei der Immobilie selbst als auch bei dem, was darin steht.
Die Côte d’Azur — Cannes, Nizza, Antibes, Saint-Tropez, Bandol — ist die Premium-Region schlechthin. Werte zwischen 800.000 und mehreren Millionen Euro sind die Regel, nicht die Ausnahme. Die Inventare sind oft hochwertig: Designmöbel des 20. Jahrhunderts, originelle Kunst, in einigen Fällen auch klassische Antiquitäten. Wer in den 1970er- und 1980er-Jahren in Mougins oder Mandelieu gekauft hat, hat häufig parallel Galerien in Saint-Paul-de-Vence frequentiert. Die Resultate stehen heute in den Erbschaften.
Die Provence — Luberon, Vaucluse, Bouches-du-Rhône, Var — ist die Region der Landhäuser, der mas und bastide. Die Inventare sind hier oft regionaltypisch: provenzalische Möbel, Faïence aus Moustiers oder Apt, Trockenpressen, Bauerngeräte. Manches davon ist genau das, was deutsche Käufer heute aktiv suchen — sofern sie über entsprechende Auktionsplattformen erreicht werden. Manches ist nur dekorativ. Die Unterscheidung erfordert Erfahrung, die bei lokalen Räumungsdiensten in der Regel nicht vorhanden ist.
Das Elsass — Straßburg, Colmar, Mulhouse, die Vogesen — ist die kulturell näheste Region. Viele süddeutsche Käufer haben hier seit Jahrzehnten Zweitwohnungen, oft mit gemischtem Inventar: elsässische Volkskunst, Renaissance-Mobiliar, deutsche und französische Sammlungen nebeneinander. Logistisch ist diese Region für deutsche Erben am einfachsten — die Entfernung nach Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg liegt in einigen Fällen unter einer Stunde.
Wer in einer dieser Regionen erbt, sollte einen Punkt im Hinterkopf haben: Die lokale Marktstruktur ist auf den lokalen Tourismus, nicht auf den deutschen Sammlermarkt ausgerichtet. Das, was vor Ort als Standardware gilt, kann in Deutschland gefragte Ware sein — und umgekehrt.
Drei Wege mit Hausrat und Wertgegenständen
Wenn die Immobilie geerbt ist und die Steuerfrage geklärt ist, bleiben drei realistische Wege für das, was im Haus steht.
Weg 1: Verkauf vor Ort
Geeignet, wenn das Inventar ohnehin überwiegend dekorativ ist, niemand in der Familie Interesse hat und die zeitliche Bindung an Frankreich gering bleiben soll. In diesem Fall arbeiten lokale brocanteurs oder commissaires-priseurs den Bestand auf. Die Erlöse bleiben überschaubar, der Aufwand ist gering.
Wichtig: Auch hier sollte eine Wertschätzung vorausgehen. Spätestens, wenn unter den Stücken Antiquitäten mit Materialwert (Silber, Gold, antike Uhren) sind, lohnt eine zweite Meinung — vor dem Verkauf, nicht danach.
Weg 2: Möblierte Veräußerung mit der Immobilie
Wirtschaftlich fast immer der schwächste Weg. Käufer wertschätzen Inventar nicht, der Verkaufspreis steigt durch möblierte Übergabe selten messbar. Geeignet höchstens bei sehr eiligen Verkäufen oder bei stark abgewohntem Inventar, dessen Räumung mehr kostet als sein Verkauf einbringen würde.
Weg 3: Bewertung, selektive Räumung, Auktion in Deutschland
Der wirtschaftlich sinnvollste Weg in den meisten Fällen — insbesondere dann, wenn das Inventar Antiquitäten, Kunst, Schmuck oder Sammlungen enthält. Der Ablauf:
Sichtung und Bewertung vor Ort. Ein erfahrener Auktionator oder Sachverständiger geht durch das Haus, identifiziert die werthaltigen Stücke, dokumentiert sie fotografisch und gibt eine schriftliche Werteinschätzung. Das ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen — und gleichzeitig für die Hausratsbewertung in der französischen Steuererklärung.
Auswahl der Auktionsstücke. Nicht jedes Stück ist auktionsfähig. Der Auswahlmaßstab orientiert sich an Marktnachfrage, Erhaltungszustand und Provenienz. Stücke mit klarer Herkunft (Galerie, Auktion, Atelier) erzielen erfahrungsgemäß die besseren Ergebnisse.
Transport nach Deutschland. Hier kommt die Logistik. EU-Binnenmarkt heißt kein Zoll, aber durchaus Aufmerksamkeitspflicht (siehe nächster Abschnitt). Ein erfahrener Spediteur mit Erfahrung in Erbschaftsräumungen — etwa unsere Schwesterfirma Der Schmidt nimmt’s mit — übernimmt Räumung, Verpackung und Transport in einem Auftrag.
Restbeseitigung. Was nicht auktionsfähig ist, wird vor Ort entweder gespendet, an einen lokalen Räumungsdienst übergeben oder fachgerecht entsorgt.
Auktion und Abrechnung. Die ausgewählten Stücke gehen in die nächsten passenden Auktionen — bei uns in Stuttgart in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Monaten. Die Erlöse werden nach Auktion und Provisionsabzug an die Erbengemeinschaft ausgezahlt.
Dieser Weg setzt Vertrauen voraus — und er belohnt es. Erben, die ihn gehen, erfahren regelmäßig, dass der Auktionserlös die Räumungskosten um ein Vielfaches übersteigt. Wer alles vor Ort verkauft hätte, hätte die Räumung womöglich selbst bezahlen müssen.
Transport, Zoll und Kulturgutausfuhr

Innerhalb der EU gibt es keine Zollabfertigung. Möbel, Hausrat, persönliche Gegenstände und auch wertvolle Antiquitäten dürfen frei aus Frankreich nach Deutschland transportiert werden. So einfach. So problematisch — wenn man nicht weiß, was die Ausnahme ist.
Die Ausnahme heißt Kulturgutschutz. Frankreich hat sehr klare Regelungen zur Ausfuhr von Kulturgütern. Im Kern gibt es zwei Kategorien:
Nationale Schätze (trésors nationaux). Werke, die als kulturell besonders bedeutsam eingestuft sind (Gemälde von wesentlichen Künstlern, historische Möbel mit dokumentiertem Bezug, archäologische Funde, klassifizierte Archive). Diese Werke können nur vorübergehend mit Rückgabeverpflichtung Frankreich verlassen. Verstoß wird mit Geldstrafen bis 450.000 € geahndet (Code du patrimoine).
Standardkulturgüter in bestimmten Kategorien benötigen eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie sowohl eine bestimmte Alters- als auch eine Wertgrenze überschreiten — geregelt in der EU-Verordnung Nr. 116/2009 sowie im französischen Code du patrimoine. Die Grenzen variieren je nach Kategorie:
- Gemälde älter als 50 Jahre und über 150.000 €
- Aquarelle, Pastelle älter als 50 Jahre und über 30.000 €
- Skulpturen, Möbel über 50 Jahre und über 50.000 € (Wertgrenzen orientieren sich an Anhang I der VO 116/2009 bzw. den jeweiligen nationalen Schwellen)
Bei Werten innerhalb der EU gilt der Service du Livre et de la Lecture (für Bücher und Archive) bzw. der Service des musées de France (für Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten) als Ansprechpartner. Die genauen Schwellen, Kategorien und Antragsformulare ändern sich regelmäßig — bei höherwertigen Stücken sollte die aktuelle Rechtslage vor Ausfuhr beim französischen Kulturministerium oder über einen sachkundigen Auktionator geprüft werden.
In der praktischen Erbabwicklung heißt das: Solange die Stücke unter den Wertgrenzen liegen — und das ist bei normalem Hausrat fast immer der Fall — sind keine besonderen Genehmigungen erforderlich. Sobald ein Stück über den Schwellen liegt oder als nationaler Schatz eingestuft sein könnte (signiertes Originalgemälde eines renommierten Malers, dokumentiertes Möbel mit musealem Wert), muss vorab geprüft werden. Das tut nicht der Spediteur. Das tut der bewertende Auktionator.
Räumung als Aufgabe für sich
Eine Frankreich-Räumung ist logistisch anspruchsvoll. Häufig sind die Wege eng, die Räume verwinkelt, die Treppenhäuser steil. Manche Häuser sind in den vergangenen Jahren kaum bewohnt worden — Mobiliar wirkt manchmal eingelagert, manchmal verloren, oft beides. Wer nicht weiß, was ein Stück wert ist, packt es entweder zu schnell ins Container oder lässt es zu schnell stehen.
Für genau diesen Punkt arbeiten wir mit Der Schmidt nimmt’s mit — unserer Schwesterfirma für Räumung, Haushaltsauflösung und Transport. Der Vorteil ist die Schnittstelle: Was als auktionswürdig eingestuft wird, wird sortiert und verpackt für Stuttgart. Was nicht, wird vor Ort professionell entsorgt oder gespendet. Eine Räumung, eine Logistikkette, ein Ansprechpartner — und ein bewerteter Erlös für die Erbengemeinschaft, statt einer Rechnung für die Räumung.
Erbe ausschlagen in Frankreich
Nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk. Frankreich-Immobilien können belastet sein — mit Hypotheken, mit Steuerrückständen, mit ausgeprägten Renovierungsbedarfen, mit Erbengemeinschaftskonflikten, in denen niemand kompromissbereit ist. Wer in eine solche Konstellation gerät, sollte die Ausschlagung des Erbes prüfen.
Im französischen Recht muss die Ausschlagung ausdrücklich erklärt werden, beim zuständigen Gericht (greffe du tribunal judiciaire) am letzten Wohnsitz des Erblassers. In den ersten vier Monaten ab dem Todesfall kann der Erbe nicht zur Entscheidung gezwungen werden — das ist keine Ausschlussfrist, sondern eine Schutzfrist. Danach können Gläubiger oder Miterben die Entscheidung gerichtlich erzwingen. Reagiert der Erbe auf eine solche Aufforderung nicht innerhalb der dann gesetzten Frist, kann dies wie eine reine Annahme gewertet werden — mit voller Haftung.
Eine Annahme der Erbschaft kann sich auch konkludent ergeben — wer sich wie ein Eigentümer verhält (Mietverträge schließt, Verkaufsangebote macht, Eigentum nutzt), erklärt damit faktisch die Annahme. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht und wird häufig übersehen.
Was viele Erben nicht wissen: Die acceptation à concurrence de l’actif net ist eine dritte Möglichkeit — die Annahme unter Vorbehalt der Inventarisierung. In dieser Variante haftet der Erbe nur in Höhe des tatsächlichen Nachlasswertes, nicht darüber hinaus. Bei unklarer Schuldenlage des Nachlasses ist das oft die sicherere Wahl. Auch hier muss die Erklärung formgerecht abgegeben werden, mit notariellem Inventar des Nachlasses.
Selbst bei einer Ausschlagung müssen die Bestattungskosten getragen werden. Sie sind nicht Teil der ablehnbaren Erblast.
Trickbetrug bei Erbschaften aus Frankreich
Ein Phänomen, das die Suchanfragen sichtbar machen: Trickbetrug bei Erbschaften aus Frankreich ist häufiger geworden. Die Maschen variieren, das Grundmuster ist immer ähnlich.
Eine fremde Person kontaktiert das vermeintliche Opfer per E-Mail, Brief oder Telefon. Es geht um eine angebliche Erbschaft in Frankreich — oft mehrere Millionen Euro. Der Betroffene sei der einzige verbliebene Erbe eines entfernten Verwandten, von dem er noch nie gehört hat. Bevor die Auszahlung erfolgen könne, müssten „Gebühren“, „Steuern“ oder „Notarkosten“ überwiesen werden — meist mehrere tausend Euro.
Wer überweist, sieht das Geld nie wieder. Die „Erbschaft“ gibt es nicht. Der „französische Notar“ ist eine fingierte Identität. Die „Bank in Paris“ ist eine Briefkastenfirma.
Die Maschen funktionieren, weil sie an einer realen Wahrnehmungslücke ansetzen. Viele Menschen wissen, dass in Frankreich tatsächlich Erbangelegenheiten über Notare laufen, dass tatsächlich Notarkosten anfallen, dass tatsächlich Steuer fällig wird. Sie unterscheiden nur nicht zwischen dem realen Verfahren und der Betrugsversion. Drei einfache Prüfsteine helfen:
Erstens: Ein französischer Notar verlangt keine Vorauszahlungen auf private Konten und keine Überweisungen unter Zeitdruck. In echten Verfahren kann durchaus ein Kostenvorschuss erhoben werden — er läuft aber über das Notariatskonto, ist transparent ausgewiesen und Teil einer regulären, nachprüfbaren Abrechnung. Eine Forderung, die „vor der Auszahlung“ auf ein anonymes Privatkonto im Ausland überwiesen werden soll, ist Betrug. Eine Forderung mit künstlicher Frist („nur heute noch möglich“) auch.
Zweitens: Echte Erbschaften kommen nicht über englischsprachige E-Mails aus Yahoo- oder Hotmail-Konten. Sie kommen über formale, registrierte Post mit Notar-Briefkopf, ladbarer Adresse und nachprüfbarer Kanzleieintragung. Die Notarkammer (Conseil supérieur du notariat) führt ein öffentliches Register; jeder Notar lässt sich dort verifizieren.
Drittens: Ein entfernter Verwandter, von dem Sie noch nie gehört haben, hat in der Regel auch nichts hinterlassen, von dem Sie hören sollten. Die seltenen echten Ausnahmen verlaufen über deutsche oder französische Nachlassgerichte und Anwälte, nicht über unverlangte E-Mails.
Wer unsicher ist, fragt im Zweifel bei der zuständigen Botschaft, der deutschen Auslandsvertretung in Paris oder einer Anwaltskanzlei mit deutsch-französischer Spezialisierung nach. Eine kurze Recherche schützt vor erheblichen Verlusten.
Schritt-für-Schritt: Was tun nach dem Todesfall?
Wenn Sie als Erbe einer Frankreich-Immobilie tatsächlich vor der Aufgabe stehen, ist die Reihenfolge entscheidend. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
1. Anzeigepflicht in Deutschland. Innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis muss der Erbfall beim deutschen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Auch dann, wenn die Erbschaft vollständig in Frankreich liegt und in Frankreich versteuert wird.
2. Französischen Notar identifizieren. Ohne Notar in Frankreich geht nichts. Bei bekannten Familien-Notaren des Erblassers ist der Ansprechpartner klar; in anderen Fällen wählen die Erben den Notar selbst. Eine deutsch-französische Anwaltskanzlei kann hier die Brücke schlagen.
3. Europäisches Nachlasszeugnis beantragen. Beim deutschen Nachlassgericht zu beantragen, wenn deutsches Erbrecht gilt. Es ist die Standardlösung für den grenzüberschreitenden Erbschaftsnachweis und wird von französischen Notaren in der Regel verlangt; ein deutscher Erbschein allein kann zwar im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden, ist in der Praxis aber häufig nicht ausreichend.
4. Inventar der Immobilie und des Hausrats. Frühzeitig, idealerweise vor der ersten Räumung oder Wohnungsauflösung. Eine systematische Wertschätzung ist die Basis für Steuererklärung, Pflichtteilsberechnung und Verkaufsstrategie zugleich.
5. Französische Erbschaftssteuererklärung. Sechs Monate ab Todesfall (bei Tod in Frankreich) oder zwölf Monate (bei Tod im Ausland). Der Notar erstellt sie meistens — und sollte sie auch erstellen, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört.
6. Entscheidung über Haus und Inventar. Verkaufen, behalten, vermieten? Inventar verkaufen, mitnehmen, vor Ort versteigern? Diese Entscheidungen werden in der Erbengemeinschaft getroffen — und sie werden besser, wenn vorher Werte feststehen.
7. Räumung, Transport, Auktion. Wenn die Entscheidung für die deutsche Verwertung des Inventars fällt: Räumung beauftragen, Transport koordinieren, Auktion einleiten.
8. Eigentumsumschreibung. Über die attestation immobilière läuft die Umschreibung im französischen Liegenschaftsregister. Erst danach gilt das Eigentum auch gegenüber Dritten als übergegangen.
9. Verkauf der Immobilie (falls beabsichtigt). Mit deutscher Spezialisierung auf Frankreich-Immobilien arbeiten — gerade in den Premium-Regionen — und auf saubere notarielle Begleitung achten.
Wo wir helfen

An vier Punkten dieser Strecke kommt das Auktionshaus von Brühl ins Spiel.
Erstens bei der Bewertung des Inventars. Wir reisen vor Ort an, sichten Möbel, Kunst, Schmuck, Bücher und Sammlungen — und übergeben eine schriftliche Werteinschätzung, die als Grundlage für die französische Steuererklärung, für die Erbteilung und für die Verkaufsstrategie funktioniert. Wir sind in deutsch-französischer Erbabwicklung erfahren und arbeiten regelmäßig mit Stuttgarter Anwaltskanzleien zusammen, die deutsch-französisches Erbrecht beraten.
Zweitens bei der Räumung und dem Transport. Über unsere Schwesterfirma Der Schmidt nimmt’s mit organisieren wir Räumung, Verpackung und Transport in einer Hand. Was zur Auktion geht, kommt nach Stuttgart. Was nicht, wird vor Ort professionell verwertet oder entsorgt.
Drittens bei der Auktion in Stuttgart. Antiquitäten, Kunst, Schmuck, Uhren, Sammlungen — alles wird in den passenden Auktionen versteigert. Mit dokumentierten Auktionsergebnissen für die Erbengemeinschaft und für das Finanzamt.
Wenn Sie eine Erbschaft aus Frankreich vor sich haben und nicht wissen, wo anfangen, ist eine erste, unverbindliche Werteinschätzung der beste Schritt. Gerade dann, wenn die Erbengemeinschaft sich noch nicht einig ist — eine neutrale Bewertung schafft die Grundlage, auf der Entscheidungen getroffen werden können.
Häufige Fragen
Welches Erbrecht gilt für Deutsche mit Immobilie in Frankreich?
Es gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Deutscher, der dauerhaft in Frankreich lebte, unterliegt damit französischem Erbrecht. Ein Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland und nur Ferienimmobilie in Frankreich unterliegt deutschem Erbrecht — auch für die französische Immobilie. Eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts ist im Testament möglich. Für die Besteuerung der französischen Immobilie gilt davon unabhängig immer französisches Steuerrecht (Belegenheitsprinzip).
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf Immobilien in Frankreich?
Für Kinder und direkte Abkömmlinge gilt ein Freibetrag von 100.000 € pro Erbteil. Über diesen Freibetrag hinaus greift ein progressiver Stufentarif: 5 % bis 8.072 €, 10 % bis 12.109 €, 15 % bis 15.932 €, 20 % bis 552.325 €, 30 % bis 902.838 €, 40 % bis 1.805.677 €, ab 1.805.677 € dann 45 %. Bei einem Erbteil von 500.000 € eines Kindes ergibt das nach Abzug des Freibetrags rund 78.000 € Steuer.
Ist ein Erbe aus Frankreich in Deutschland steuerfrei?
Nein. Wenn der Erbe in Deutschland seinen Wohnsitz hat, unterliegt der gesamte Erwerb grundsätzlich auch der deutschen Erbschaftssteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt aber dafür, dass die in Frankreich gezahlte Steuer auf die deutsche angerechnet wird. In der Praxis übersteigt die französische Steuer auf die Immobilie häufig die deutsche, sodass kein zusätzlicher deutscher Betrag mehr anfällt — die deutsche Anzeigepflicht beim Finanzamt bleibt aber bestehen.
Haben Deutschland und Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften?
Ja. Das Abkommen vom 12. Oktober 2006 ist seit dem 3. April 2009 anwendbar und regelt sowohl Erbschaften als auch Schenkungen. Es teilt die Besteuerungsrechte nach Vermögensart auf — für Immobilien hat der Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht, daneben kann der Wohnsitzstaat des Erblassers auf den Gesamtnachlass besteuern. Die im jeweils anderen Land gezahlte Steuer wird angerechnet, allerdings nur bis zum Anrechnungshöchstbetrag.
Was muss ich tun, wenn ich ein Erbe in Frankreich erbe?
In der Reihenfolge: deutsches Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, französischen Notar einschalten, Europäisches Nachlasszeugnis beim deutschen Nachlassgericht beantragen (bei Geltung deutschen Erbrechts), Inventar und Wertschätzung erstellen lassen, französische Erbschaftssteuererklärung innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten einreichen, Eigentum im französischen Liegenschaftsregister umschreiben lassen.
Wann entfällt die Erbschaftssteuer in Frankreich?
Vollständig befreit sind Ehegatten und PACS-Partner. Geschwister, die alle drei Voraussetzungen erfüllen — gemeinsamer Wohnsitz von mindestens fünf Jahren vor dem Tod, ledig oder verwitwet, älter als 50 Jahre oder mit schwerer Behinderung — sind ebenfalls befreit (Art. 796–0 ter CGI). Bei Familienunternehmen gibt es einen Steuerabschlag von bis zu 75 % unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Hauptwohnsitzen, in denen der überlebende Ehepartner oder minderjährige Kinder bleiben, gilt ein Abschlag von 20 % auf den Wert.
Wie hoch sind die Notarkosten bei einer Erbschaft in Frankreich?
Die Notarvergütung in Frankreich ist staatlich reguliert und setzt sich aus prozentualen (degressiv gestaffelten) und fixen Gebühren zusammen. Die reinen Notarhonorare (émoluments) liegen meist deutlich unter einem Prozent des Nachlasswerts; den größeren Anteil an den umgangssprachlich „Notarkosten“ genannten Beträgen machen die anfallenden Steuern, Eintragungsgebühren und Auslagen aus, die der Notar gemeinsam mit seinem Honorar abrechnet. Hinzu kommen bei einer Immobilienübertragung die Kosten der attestation immobilière, die sich am Verkehrswert orientieren. Eine pauschale Aussage zur Gesamthöhe ist schwierig — fragen Sie beim beauftragten Notar nach einem Kostenvoranschlag (devis), der ist in Frankreich üblich.
Was passiert mit dem Inventar einer geerbten Immobilie in Frankreich?
Steuerlich wird der Hausrat in Frankreich pauschal mit 5 % des übrigen Nachlasswerts angesetzt — es sei denn, ein geringerer (oder höherer) Wert wird durch ein notariell beurkundetes Inventar nachgewiesen. Praktisch haben Erben drei Möglichkeiten: Verkauf vor Ort, Übernahme durch den Immobilienkäufer oder Transport nach Deutschland mit Auktion oder Privatverkauf. Bei wertvollem Inventar (Antiquitäten, Kunst, Schmuck, Sammlungen) ist die Bewertung durch ein erfahrenes Auktionshaus vor jeder Entscheidung sinnvoll — die Wertunterschiede zwischen „vor Ort verkaufen“ und „deutsche Auktion“ sind in dieser Kategorie regelmäßig erheblich.
Kann ich ein Erbe in Frankreich ausschlagen?
Ja. Die Ausschlagung muss förmlich beim Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers erklärt werden. In den ersten vier Monaten nach dem Todesfall kann der Erbe nicht zur Entscheidung gezwungen werden; danach können Gläubiger oder Miterben die Entscheidung gerichtlich erzwingen. Eine konkludente Annahme — durch eigentümerähnliches Verhalten — kann die Ausschlagung verbauen. Wer unsicher ist über die Schuldenlage des Nachlasses, kann die Annahme unter Inventarvorbehalt (acceptation à concurrence de l’actif net) wählen — eine dritte Option neben Annahme und Ausschlagung, die die Haftung auf den Nachlasswert begrenzt.
